Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.
War die FDP nicht einmal eine Partei gewesen, in der Bürgerrechte und Rechtstaat ein Thema waren? Oder verwechsle ich das wieder, ist ja alles schon so lange her, das muss ja noch vor der Spassparteiphase gewesen sein. Auch diesmal kann man damit rechnen, dass schön zirkulär argumentiert sind: weil Datenschutz und Privatsphäre eh schon erodiert sind, macht eine Überwachung des privaten PCs auch keinen Unterschied mehr. Kein richterlicher Vorbehalt, keine Einschränkung auf schwere Straftaten, keine nachträglichen Informationpflichten gegenüber dem Abgehörten: Danke NRW für einen kleinen Blick in unsere Zukunft!
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