Dienstag, 31. Oktober 2006
Liebeszauber darf nix kosten
War heute in den Nachrichten: ein Münchner Richter hat eine Hexe zur Rückführung bereits gezahlter Honorare verurteilt, da es sich bei einem Liebeszauber um eine objektiv unmögliche Leistung handelt. Eine frühere Klientin der passionierten Kräutermischerin war enttäuscht gewesen, weil der Liebeszauber entgegen den vorher gemachten Verprechungen nicht gewirkt hatte. Wie immer in solchen Fällen leuchtet es der leicht- und esoterikgläubigen Uschi offenbar nicht ein, warum man als Mann gerade dann keinen besonderen Anlass hat, zu seiner Frau zurückzukehren, wenn diese über 1000 Euro für Liebeszauber verpulvert.

In unserer Firma wird dieses Urteil noch ganz schöne Sorgen auslösen, da wir alle für unser Gehalt jeden Tag objektiv unmögliche Leistungen erbringen.

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