Das Bild, Rote Stühle, stammt aus Italien. Wenn es der SPD hilft, die Wahlschlappe in Hessen auszubügeln, dann will ich mal nicht so sein und keine Lizenzen fordern.
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(Focus online, hier).
Der CSU-Politiker Uhl regt darüber hinaus vor dem Hintergrund kinderpornografischer Angebote im Internet an, Provider per Gesetz zu zwingen, bestimmte Seiten aus dem Netz zu nehmen. Spätestens seit den Olympischen Spielen in Peking wisse man, was möglich sei: „Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.“
Jaja, von den Chinesen lernen heisst siegen lernen.
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Zumindest einem Demokraten, Rahm Emanuel, gefällt diese Argumentation. Er schlägt konsequenterweise den Wegfall aller Gelder an Cheneys Büro aus den für die Exekutive gedachten Pot vor. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag liegt dem House of Representatives vor. Die Mehrheit dieser Kammer des Kongresses liegt, soweit ich weiss, zur Zeit in den Händen der Demokraten. Autsch.
Cheney hat offenbar nicht nur ein Talent, Jagdfreunde aus den eigenen Reihen umzupusten, sondern sich auch argumentativ selbst in den Fuß zu schießen.
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Soviel Begeisterung für einen allzu oft vernachlässigten Rechenoperator verdient unseren tiefen Respekt. WiWaSo fragt sich nun, was der gute Mann erst für einen Logarithmus zu tun bereit wäre. Oder für das Inverse der Ackermannfunktion, mit dem auch Länder wie Luxemburg endlich das volle Stimmrecht von Deutschland erreichen könnten.
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- DHMO führt beim Einatmen, selbst in vergleichsweise geringen Mengen, zu einem schmerzhaften Tod.
- In seiner festen Form führt DHMO bei kurzen Berührungen zu schweren Verbrennungen.
- DHMO ist Hauptbestandteil des sauren Regens.
- DHMO wird bei Autopsien regelmäßig im Gewebe von Krebspatienten gefunden.
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Ab Mai wird zudem der Zugriff auf 180 pornographische Websites aus dem Ausland gesperrt. Das Ministerium erhofft sich davon großen Erfolg, weil der Großteil der pornographischen Bilder und Videos aus dem Ausland käme und dann in Südkorea weiter verbreitet würde.
Ganze 180 Websites! Woa, die müssten dann weit über 0.00001% aller Seiten mit hohem Rosaanteil umfassen.
Erfreulich zu sehen, dass nicht nur wir Deutsche uns technisch grenzdebile Behörden leisten, die sich von offensichtlich völlig wirklungslosen Maßnahmen messbare Erfolge erhoffen.
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Da bin ich jetzt aber mal gespannt, wie eine kerngesunde 800-Millionen-Euro-Industrie gegen die Streichung eines ihrer Hauptabsatzkanäle lobbiieren wird, wenn der Spieleindustrie die argumentative Luft ausgeht. Soweit ich weiss kann man Speckfilmchen auch bei weitester Auslegung nicht für Schulmassaker verantwortlich machen.
Am Geld für kompetente Anwälte, die sich für unser aller Recht auf etwas Schund stark machen, mangelts ab jetzt hoffentlich nicht mehr.
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Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.
War die FDP nicht einmal eine Partei gewesen, in der Bürgerrechte und Rechtstaat ein Thema waren? Oder verwechsle ich das wieder, ist ja alles schon so lange her, das muss ja noch vor der Spassparteiphase gewesen sein. Auch diesmal kann man damit rechnen, dass schön zirkulär argumentiert sind: weil Datenschutz und Privatsphäre eh schon erodiert sind, macht eine Überwachung des privaten PCs auch keinen Unterschied mehr. Kein richterlicher Vorbehalt, keine Einschränkung auf schwere Straftaten, keine nachträglichen Informationpflichten gegenüber dem Abgehörten: Danke NRW für einen kleinen Blick in unsere Zukunft!
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Allerdings ist, wie in solchen Fällen meistens, nicht ganz einzusehen, warum eine Todestrafe in irgendeiner Form eine gute Sache sein soll. Das Argument "Er hat ja auch..." erinnert mich immer ein wenig an "Er hat aber angefangen..." vom Spielplatz. Ein kleines bisschen moralische Überlegenheit hätte man schon, wenn man den Kerl in eine Zelle sperrt und den Schlüssel wegwirft, statt ihn mit einer Erhängung zu einem sunnitischen Märtyrer zu machen. Die Details einer Hinrichtung durch Erhängen, z.B. die Tabellen zur Fallhöhe bei welchem Körpergewicht, findet man hier.
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