Mittwoch, 16. August 2006
Esoterik als Fernstudium
Na, keine Zeit, jahrelang zu Füßen eines Gurus des Tachyon Reiki auf der Kokosmatte zu sitzen? Keine Ahnung, wo man ein Diplom in Shing Shi, im Maitri Vihara oder Baraka herbekommt? Oder wie man wenigstens ein aufrechter Priester im Orden des Melchisedek wird?

Alles kein Problem mehr, die Profis von Esotericon machen auch aus den mystisch unempfänglichsten Sofakartoffeln echte Geistheil- und Rückführungsexperten. Für nur wenige hundert Euronen kann der eher unbewegliche Esoteriker auch zuhause die "Ferneinweihung" erhalten.

Fairerweise muss man sagen, dass man für schlappe 1000 Euro auch vom Meister selbst tiefgreifend in Geistheilung unterrichtet werden kann:

Im Anschluss an die Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat, das die Ausbildung bestätigt, und ein Empfehlungsschreiben für den "Dachverband Geistiges Heilen e.V." zur Erteilung des Titels "Anerkannter Heiler / Anerkannte Heilerin im DGH e.V.". Die gesamte Ausbildung inkl. Lehrskript und 4mal persönlicher Unterricht, Betreuung entweder persönlich per Telefon und E-Mail während und nach der Ausbildung (mindestens 2 Jahre lang) kostet 1000,00 Euro.

Eine Fernausbildung ist nicht sinnvoll, wie sich mittlerweile gezeigt hat. Selbstverständlich können Sie aber auch z.B. anlässlich eines Urlaubs alle 4 Unterrichtseinheiten in "einem Rutsch" an 3-4 Tagen absolvieren. Dabei können Sie sich in einem Hotel hier im Ort einquartieren und neben dem Unterricht abends oder an weiteren Tagen Hamburg ansehen oder einige Tage hier ausspannen.



Leider hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit diesem Treiben auch noch offiziellen Segen erteilt, wie der Meister selbst schreibt:

Bis zum März 2004 stand jeder Heiler, der seine Dienste gegen Bezahlung anbot, mit einem Bein im Gefängnis. Krankheiten behandeln durften nur Ärzte oder Heilpraktiker. Nur wer unentgeltlich behandelte (auch Spenden durften nicht angenommen werden) blieb weitgehend von den Sanktionen verschont.

Im März 2004 fand dieser unseelige Spuk endlich ein Ende und der gesunde Menschenverstand errang einen Triumph. Das Bundesverfassunggericht urteilte sinngemäss: "Wer als Heiler, Geistheiler, Energieheiler usw. nur die Selbstheilungkräfte seiner Patienten anregt, keine Diagnosen stellt und keine Arzneimittel verkauft oder verschreibt, darf dies zukünftig straffrei tun."



Der Weg zu einem qualifizierten Heilberuf steht also uns allen jetzt offen.

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