Tatsächlich findet sich in der Linking Policy der FhG folgender schöne Hinweis:
Der Vertragspartner teilt der Fraunhofer-Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch das Senden einer E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Die Fraunhofer sind offenbar der Meinung, dass durch das bloße Setzen eines Links ein Vertrag zwischen dem Linksetzter und der Fraunhofer-Gesellschaft eingegangen wird. Nach dem Motto: "Schick mir Deinen Link und ich sage Dir, ob Du das darfst, weil wir dann einen Vertrag haben". Buahahahahaha.
Diese Lesart ist derart kreativ, das muss sich ein Volljurist ausgedacht haben.
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